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Betreuungskraft gemäß § 43b SGB XI (m/w/d) in Teilzeit mit 25h/Woche
Teilzeit
Beckestraße 3-5, 58239 Schwerte, Germany
Berufseinsteiger/Berufserfahrene
18. August 2025
16,10 EUR/Stunde
Betreuungskraft gemäß § 53c SGB XI (m/w/d) in Teilzeit mit 25h/Woche für Seniorenresidenz
Du hast deinen Für-immer-Job noch nicht gefunden?
Du arbeitest gerne mit pflegebedürftigen Menschen?
Du suchst einen krisensicheren Arbeitsplatz?
Dann bist Du bei uns genau richtig!
Wir suchen zum nächstmöglichen eine Betreuungskraft gemäß § 53c SGB XI (m/w/d) in Teilzeit mit 25h/Woche ab Oktober.
- Mit unserem Corporate Benefits Programm erwarten Dich abwechslungsreiche Rabatte (Reisen. Technik, Shopping, uvm.)
- Wir zahlen Dir zum Ende des Monats eine attraktive Vergütung
- Attraktive Sonderzahlungen in Form von Urlaubs- und Weihnachtsprämien einschließlich einer Erholungsbeihilfe
- Ein buntes Team, das den familiären Umgang schätzt und Dich mit offenen Armen empfängt
- Regelmäßige Teamaktivitäten (Pizza essen, Grillen etc.)
- Job Rad
- Deine Karriere ist uns wichtig, daher bietet Dir unsere Alloheim Academy verschiedene Aus-, Fort- und Weiterbildungen an
- Betriebliche Altersvorsorge und Zusatzversicherungen
- Bindeglied zwischen Bewohnern, Angehörigen, Mitarbeitern und Heimleitung
- Betreuung in der Integrationsphase
- Gruppenangebote
- Einzelbetreuung
- Spaziergänge
- Einkäufe für Bewohner
- Arztbegleitung etc.
- Zusatzqualifikation §43b SGB XI ist zwingend erforderlich, alternativ abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten- oder Krankenpflege
- Verständnis und Einfühlungsvermögen für ältere und pflegebedürftige Menschen
- Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen
- Motivation, das erworbene Wissen durch interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen ständig zu aktualisieren
- Soziale Kompetenz, Teamfähigkeit und Flexibilität
- Verantwortungsbewusstsein, Ausdauer, Initiative und Einsatzbereitschaft
- Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
- Die Arbeitszeiten: Frühdienst 07.30-12.30 bzw. 09.00-14.00 Uhr, Spätdienst 13.30-18.30 Uhr, wir arbeiten auch an Wochenenden und Feiertagen, hierfür gibt es einen Freizeitausgleich in der Woche.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Die Angaben beziehen sich stets auf alle Geschlechter.